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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 20.01.2006


15. Jubiläum des Landesantidiskriminierungsgesetzes
Daniela Krebs

Seit dem 13. Januar 1991 verpflichtet das Landesgleichstellungsgesetz das Land Berlin zu konkreten Maßnahmen, um aktiv die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern herbeizuführen.




Das Landesantidiskriminierungsgesetz wurde 1993 umbenannt in Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Es regelt unter anderem die Aufstellung
von Frauenförderplänen, die Verpflichtung zu Stellenausschreibungen, Quotenregelungen für Ausbildungsplätze und Stellenbesetzungen bzw. Beförderungen sowie Vorgaben für die paritätische Beteiligung von Frauen an Gremienentscheidungen.

Durch die aktive Einbindung der Frauen in Bestimmungen und die spezielle Förderung sollen eine Gleichstellung gegenüber dem Mann garantieren.
Das LGG eröffnet weiterhin die Möglichkeit der Wahl einer Frauenvertreterin
durch die weiblichen Beschäftigten einer jeden Dienststelle. Auch die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbearutragten in den Berliner Bezirksämtern
sind im LGG geregelt.

Darüber hinaus gibt es auch Vorgaben für die private Wirtschaft wie zum Beispiel die Berücksichtigung die Frauenförderung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
In mehrheitlich landeseigenen Unternehmen sind Frauenfördermaßnahmen festzulegen. Das gilt auch im Falle der Privatisierung einzelner Bereiche des öffentlichen Dienstes.

Das LGG hat in den vergangenen 15 Jahren sichtbare Veränderungen gebracht. Mittlerweile dokumentieren sieben Berichte, wie sich die berufliche Situation der Frauen im Berliner Landesdienst verbessert hat. So ist unter anderem der Frauenanteil
im höheren Dienst von 33 % im Jahr 1992 auf 44 % im Jahr 2004 gestiegen.

Diverse Varianten von Teilzeitarbeit und flexiblen Arbeitszeiten sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Berlins Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, erklärt dazu: "Wenn wir auch das Ziel der völligen Parität von Männern und Frauen im Öffentlichen Dienst und landeseigenen Unternehmen in Leitungsfunktionen und wichtigen Gremien noch nicht erreicht haben, so zeigt das LGG doch positive Wirkung. Das LGG muss aber - auch gegen Widerstände in Politik und Verwaltung - jeden Tag aufs Neue durchgesetzt werden. 15 Jahre Landesgleichstellungsgesetz - das ist ein Grund zum Feiern und die Verpflichtung, auf dem eingeschlagenen Weg weiter zu gehen."

(Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vom 13. Januar 2006)

Weitere Informationen unter:
www.berlin.de/senwiarbfrau
Der Gesetzestext ist online verfügbar unter:
www.dstg-berlin.de/gesetze/lgg/index.htm


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Beitrag vom 20.01.2006

AVIVA-Redaktion